Personenstandsurkunden können zum Beispiel aus dem Geburten-, Sterbe- oder Eheregister ausgestellt werden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Tod) geführt und dort auch wieder ausgestellt.
Sofern sich das Ereignis auf dem Gebiet der Stadt Altena (Westf.) oder der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ereignet hat, ist das Standesamt Untere Lenne für die Ausstellung der Personenstandsurkunde zuständig.
Gebühren:
- für das erste Exemplar: 15,00 Euro
- für weitere Exemplare jeweils: 7,50 Euro
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Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
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Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
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Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
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Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
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