Fischereiangelegenheiten

Zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet benötigt man einen gültigen Fischereischein sowie die Erlaubnis des Gewässereigentümers.

Der Fischereischein und der Jugendfischereischein werden im Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereischeines ist das Ablegen der Fischereiprüfung. Diese wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt (Tel. 02351/9666324). Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne Prüfung ausgestellt wird. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Antragstellung muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

Der Fischereischein kann für 1 Jahr ausgestellt oder verlängert werden oder für 5 Jahre, der Jugendfischereischein wird grundsätzlich nur für ein Jahr ausgestellt oder verlängert.

Notwendige Unterlagen:

Für die Erstausstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung
  • aktuelles Passfoto

Bei der Verlängerung des Fischereischeines ist zu prüfen, ob das Passfoto noch aktuell ist.

Gebühren:

5-Jahres-Fischereischein               48,00 €

Jahresfischereischein                    16,00 €

Jugendfischereischein                     8,00 €                                                                                                                     

Tagesfischereischeine des Angelsportvereins (ASV) Nachrodt zu 15,00 € pro Tag sind ebenfalls während der Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt erhältlich.



Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 17
0 23 52 / 93 83 - 50
0 23 52 / 93 83 - 33
0 23 52 / 93 83 - 50
0 23 52 / 93 83 - 32
0 23 52 / 93 83 - 50