Bei Änderung Ihrer Anschrift sind Sie auch als Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, den Fahrzeugschein zu ändern. Dieses ist nur noch im Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid möglich, sofern Sie innerhalb des Märkischen Kreises umziehen und sich das Kfz-Kennzeichen nicht ändert. Dafür ist eine Gebühr von ca. 11,- € zu entrichten.
Für die Ausstellung von Fahrzeugscheinen, Zuzug aus einem anderen Kreis und Vergabe von Kennzeichen ist auch weiterhin das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid zuständig.